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   BayObLG, 24.02.1999 - 3Z BR 211/98   

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https://dejure.org/1999,10408
BayObLG, 24.02.1999 - 3Z BR 211/98 (https://dejure.org/1999,10408)
BayObLG, Entscheidung vom 24.02.1999 - 3Z BR 211/98 (https://dejure.org/1999,10408)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - 3Z BR 211/98 (https://dejure.org/1999,10408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PostUmwG § 10 Abs. 2; KostO § 11
    Eintragung von Zweigniederlassungen und Prokuren im Zusammenhang mit der Umwandlung der Deutsche Bundespost Postbank in die Deutsche Postbank AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 17 HKT 19483/97
  • BayObLG, 24.02.1999 - 3Z BR 211/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1304
  • Rpfleger 1999, 417
  • BayObLGZ 1999 Nr. 13
  • BayObLGZ 1999, 53
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Auszug aus BayObLG, 24.02.1999 - 3Z BR 211/98
    sie trägt ergänzend vor, die Gebührenhöhe sei auch anhand des EuGH-Urteils vom 2.12.1997 (ZIP 1998, 206 ) zu überprüfen.
  • OLG Frankfurt, 30.04.1997 - 20 W 304/96
    Auszug aus BayObLG, 24.02.1999 - 3Z BR 211/98
    Die gegenteilige Meinung des OLG Frankfurt (NJW-RR 1997, 1567) und diesem folgend - des OLG Köln (Beschluß vom 2.6.1998 2 Wx 28/96), auf die sich die angefochtene Entscheidung des Landgerichts stützt, berücksichtigt nicht ausreichend, daß es sich um die Handelsregistereintragungen bereits bestehender Zweigniederlassungen handelt, die wenn sie bestehen bleiben sollten, zwangsläufig ebenfalls "umgewandelt" werden mußten.
  • Drs-Bund, 01.02.1994 - BT-Drs 12/6718
    Auszug aus BayObLG, 24.02.1999 - 3Z BR 211/98
    Im übrigen weist gerade die vom OLG Frankfurt angezogene Entstehungsgeschichte des Postneuordnungsgesetzes (BT-Drucks.12/6718 S.89 zu § 6 Abs. 2) darauf hin, daß die Kostenbefreiung auf evtl. erforderliche Handlungen der Aktiengesellschaften selbst ausgedehnt wird, da der Bund ohnehin von Gerichtskosten nach dem Ersten Teil der Kostenordnung befreit ist.
  • OLG Stuttgart, 30.09.1998 - 18 WF 283/98
    Auszug aus BayObLG, 24.02.1999 - 3Z BR 211/98
    Der Senat folgt der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLGR Stuttgart 1999, 63) sowie der Landgerichte Karlsruhe (Beschluß vom 17.2.1998 - T 2/97 KfH I) und Essen (Beschluß vom 1.7.1998 - 41 T 2/98), daß nicht nur die Eintragung der Deutschen Postbank AG selbst ins Handelsregister des Amtsgerichts Bonn am 2.1.1995, sondern auch die Eintragung der im Zeitpunkt des Inkrafttretens des PostUmwG bereits bestehenden Zweigniederlassungen sowie die Eintragung von Prokuren der bisher schon entsprechend vertretungsberechtigten Personen eine nach Wortlaut und Sinn des § 10 Abs. 2 Satz 1 PostUmwG im Zusammenhang mit dem VolIzug dieses Gesetzes stehende Amtshandlung darstellt und deshalb gerichtskostenfrei ist.
  • EuG - T-2/97 (anhängig)

    CMB und SETCA / Kommission - Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom

    Auszug aus BayObLG, 24.02.1999 - 3Z BR 211/98
    Der Senat folgt der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLGR Stuttgart 1999, 63) sowie der Landgerichte Karlsruhe (Beschluß vom 17.2.1998 - T 2/97 KfH I) und Essen (Beschluß vom 1.7.1998 - 41 T 2/98), daß nicht nur die Eintragung der Deutschen Postbank AG selbst ins Handelsregister des Amtsgerichts Bonn am 2.1.1995, sondern auch die Eintragung der im Zeitpunkt des Inkrafttretens des PostUmwG bereits bestehenden Zweigniederlassungen sowie die Eintragung von Prokuren der bisher schon entsprechend vertretungsberechtigten Personen eine nach Wortlaut und Sinn des § 10 Abs. 2 Satz 1 PostUmwG im Zusammenhang mit dem VolIzug dieses Gesetzes stehende Amtshandlung darstellt und deshalb gerichtskostenfrei ist.
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